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Hinweisgeberschutzgesetz: kostenloses Online-Seminar

Am 2. Juli treten viele Vorschriften des Hinweisgeberschutzgesetzes in Kraft, das einen besseren Schutz hinweisgebender Personen gewährleisten soll. Was ist in der Praxis zu beachten? Das erklärt der Zentralverband in einem kostenlosen Seminar.

Am 2. Juni 2023 wurde das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG) im Bundesgesetzblatt verkündet. Den Gesetzestext finden Sie hier. Zuvor hatten Bundestag und Bundesrat die Empfehlungen des Vermittlungsausschusses zur Änderung des vom Bundestag am 16. Dezember 2022 ursprünglich beschlossenen Gesetzes angenommen. Die Vorschriften des HinSchG treten zu großen Teilen am 2. Juli 2023 in Kraft. Die Bußgeldvorschrift zur Ahndung eines Verstoßes gegen die Pflicht zur Einrichtung interner Meldeverfahren ist gemäß einer Übergangsregelung erst ab 1. Dezember 2023 anzuwenden. 

Viele Arbeitgeber fragen sich, wie sie die neuen gesetzlichen Anforderungen in der Praxis umsetzen sollen. Welche Pflichten gelten? Was sollten Betriebe nun tun? Kristina Harrer-Kouliev, Expertin der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, und Dr. Friedemann Berg, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes, werden in einem Online-Seminar die neuen Vorgaben vorstellen und erläutern, Praxistipps geben und Ihre Fragen dazu beantworten. 

Das kostenlose Online-Seminar ist offen für Innungsbäcker und deren leitende Angestellte (Personalleiter, Backstubenleiter, Verkaufsleiter, Filialleiter). Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.  

Nehmen Sie am Dienstag, den 27. Juni, um 11 Uhr über diesen Link an der Veranstaltung teil.

Tipps zur Teilnahme am Seminar über Teams

Sie können Microsoft Teams ganz einfach über Ihren Browser verwenden. Klicken Sie einfach auf diesen Link.  
Sie können das Programm auch herunterladen, dann stehen Ihnen mehr Funktionen zur Verfügung. Wenn Sie noch nicht mit Teams arbeiten, erstellen Sie anschließend ein Benutzerkonto. Bitte dabei den vollen Vor- und Nachnamen angeben.  
Für das Online-Seminar empfehlen wir einen Computer mit integrierter Kamera, Mikrofon, Lautsprecher und einer stabilen Internet-Verbindung. Notfalls geht die Teilnahme auch per Smartphone.  
Testen Sie bitte unbedingt vor der Veranstaltung, ob Ihre Kamera und Ihr Mikrofon eingeschaltet sind und funktionieren. 

Der ZDH hat einen Leitfaden zum Hinweisgeberschutzgesetz herausgegeben, den Sie hier zum Download finden.

 

Stand: 21. Juni 2023